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Meldepflicht Hundehalter Drucken
Achtung !

Aus gegebenem Anlass weist das Haupt- und Ordnungsamt nochmals auf die Pflichten von Hundehaltern bezüglich des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011 hin.

Seit dem 1. September des vergangenen Jahres sind alle Hundehalter verpflichtet ihren Hund mit einem Mikrochip nach ISO-Standard durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dies durch einen Meldebogen dem Haupt- und Ordnungsamt bis spätestens 01.03.2012 mitzuteilen.

Falls die Hundehalter dieser Pflicht nicht nachkommen, handeln sie ordnungswidrig.

Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Oben genannter Meldebogen ist in der Stadtverwaltung Zella-Mehlis Bereich Information oder auf der Internetseite der Stadt Zella-Mehlis unter Service/Formulare der SV - Meldebogen Hundehalter erhältlich.

Für weitere Rückfragen steht das Haupt- und Ordnungsamt unter der

Telefonnummer 852 305 bzw. zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

 
Veranstaltungsplan 2012 Drucken
Es ist geschafft, der Veranstalungsplan für 2012 steht allen Bürgern als Flyer zur Verfügung.Veranstaltungen 2012
Auf unserer Tourismusseite kann er auch als Onlineversion herungerladen werden!
 
Stadtanzeiger Drucken

Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass alle Beiträge zum Stadtanzeiger nur noch in Digitaler-Form angenommen werden können. Da der Verlag ab 01.01.2012 die Beiträge von der Stadtverwaltung nur noch in dieser Form annimmt.

Zulässige Formate sind:

Bilder als - .jpg, .jpeg
Textbeiträge als - .doc,.txt

Als Übermittlungs-Medium ist weiterhin eine Mail an mailto:stadtanzeiger@zella-mehlis.de zulässig, desweiteren können die Beiträge als CD/DVD oder auf einem USB-Stick eingereicht werden. Die Zuständige Mitarbeiterin hierfür ist Frau Wahl an der Information der Stadtverwaltung.

Bitte beachten Sie unbedingt auch unsere Hinweise zur Elektronischen Kommunikation unter www.zella-mehlis.de!

 
Wichtiger Hinweis für alle Hundebesitzer Drucken
 

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Am 1. September 2011 trat das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft. Damit verbunden sind zahlreiche Neuregelungen für die Halter von Hunden und gefährlichen Tieren.


Unter gefährlichen Tieren sind Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können, unabhängig von individuellen Eigenschaften (siehe vorläufige Liste gefährlicher Tiere und später in Thüringer Wildtier-Gefahrverordnung) sowie gefährliche Hunde zu verstehen.


weiter …
 
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