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Wichtiger Hinweis f?r alle Hundebesitzer |
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Donnerstag, 08. September 2011 |
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Am 1. September 2011 trat das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft. Damit verbunden sind zahlreiche Neuregelungen für die Halter von Hunden und gefährlichen Tieren.
Unter gefährlichen Tieren sind Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können, unabhängig von individuellen Eigenschaften (siehe vorläufige Liste gefährlicher Tiere und später in Thüringer Wildtier-Gefahrverordnung) sowie gefährliche Hunde zu verstehen.
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