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Wichtiger Hinweis f?r alle Hundebesitzer Drucken
Donnerstag, 08. September 2011
 

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Am 1. September 2011 trat das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft. Damit verbunden sind zahlreiche Neuregelungen für die Halter von Hunden und gefährlichen Tieren.


Unter gefährlichen Tieren sind Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können, unabhängig von individuellen Eigenschaften (siehe vorläufige Liste gefährlicher Tiere und später in Thüringer Wildtier-Gefahrverordnung) sowie gefährliche Hunde zu verstehen.


weiter …
 
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