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Meldepflicht Hundehalter |
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Donnerstag, 12. Januar 2012 |
Achtung !
Aus gegebenem Anlass weist das Haupt- und Ordnungsamt nochmals auf die Pflichten von Hundehaltern bezüglich des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011 hin.
Seit dem 1. September des vergangenen Jahres sind alle Hundehalter verpflichtet ihren Hund mit einem Mikrochip nach ISO-Standard durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dies durch einen Meldebogen dem Haupt- und Ordnungsamt bis spätestens 01.03.2012 mitzuteilen.
Falls die Hundehalter dieser Pflicht nicht nachkommen, handeln sie ordnungswidrig.
Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Oben genannter Meldebogen ist in der Stadtverwaltung Zella-Mehlis Bereich Information oder auf der Internetseite der Stadt Zella-Mehlis unter Service/Formulare der SV - Meldebogen Hundehalter erhältlich.
Für weitere Rückfragen steht das Haupt- und Ordnungsamt unter der
Telefonnummer 852 305 bzw. zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
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