Mit der Verkehrsfreigabe Ende April ist der Mehliser Markt als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert worden. Das gleiche galt bisher schon für die Mühlstraße.
Aus diesem Anlass möchten wir darauf aufmerksam machen, wie sich Verkehrsteilnehmer in einer verkehrsberuhigten Zone verhalten sollten.
Es handelt sich um eine Mischfläche, wo der Fußgänger immer Vorrang hat. Andere Verkehrsteilnehmer haben sich dieser Situation anzupassen. Dies erhöht die Aufenthaltsqualität auf dem „Mehliser Markt“ enorm. In der verkehrsberuhigten Zone darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und es gilt die Regelung „Rechts vor Links“. Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Der verkehrsberuhigte Bereich gilt in den Louis-Anschütz-Straße aus Richtung Schönauer Straße kommend ab dem entsprechenden Hinweisschild sowie auf dem kurzen Stück der Hauptstraße, wo sie den Mehliser Markt quert sowie auch weiterhin auf der Mühlstraße.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung dieser Neuerung.