Die Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 tritt am 2. November 2020 in Kraft. In den hier beigefügten vier Grafiken sind die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.
![]() |
![]() |
![]() |