Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat auf die Verlängerung der dritten Thüringer Sonderverordnung vom Land reagiert und gibt eine angepasste achte Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021 heraus.
Die im Landkreis bereits bisher gültigen Verschärfungen zur Erweiterung der medizinischen Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie die Schließung der Freizeiteinrichtungen über die Landesregelungen hinaus bleiben bis zum 19. Februar 2021 bestehen.
Das Verbot zum Konsum von Alkohol wird erweitert und gilt neben den Innenstadtgebieten von Schmalkalden und Meiningen ab jetzt auch auf allen weiteren öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Ortslagen im Landkreisgebiet.