Die 12. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.03.2021 zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektiosschutzgesetz - IfSG) zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufgrund steigender Infektionszahlen ist am 1. April in Kraft getreten.