Die Schiedsstelle der Stadt Zella-Mehlis befindet sich ab sofort im Bürgerhaus, Louis-Anschütz-Straße 28. Gemäß dem „Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG)“ hat jede Gemeinde in Thüringen eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten. Das gemeindliche Schiedswesen dient der Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Angelegenheiten.
Die Elfte Ergänzende Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 11.04.2021 zur Kindertagesbetreuung und zu Schulen tritt am Montag, dem 12. April in Kraft.
Die Schließung der Kindertagesstätten wurden durch das Landratsamt mit Wirkung zum 12. April aufgehoben. Wie das für die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft umgesetzt wird, steht in diesem Elternbrief.
Der aktuelle Stadtanzeiger ist online verfügbar und wird an alle Zella-Mehliser Haushalte verteilt. Hier geht es zur Pdf-Version.
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