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Steuerliche Begünstigung von Gebäuden im Sanierungsgebiet

Neben der direkten finanziellen Unterstützung können Sie auch von sehr hohen attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten (§§ 7 h, 10 f und 11 a EStG) profitieren.

  • Regel-AfA: „normale“ Abschreibung 2-3 % auf 50 Jahre je nach Baujahr des Gebäudes und Art der Nutzung (§ 7 Abs. 4 EStG)
  • Erhöhte Absetzungen: 8 Jahre ab Fertigstellung jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten
  • Sonderausgabenabzug für selbstgenutzte Wohnung: 10 Jahre 9 % der Herstellungskosten oder des Erhaltungsaufwandes


Grundlage ist im Regelfall eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt vor Sanierungsbeginn. Die Stadt Zella-Mehlis übernimmt keine steuerliche Beratung und verweist dazu auf die fachlichen Kompetenzen und Leistungen eines Steuerberaters!

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