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Gemäß dem „Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG)“ hat jede Gemeinde in Thüringen eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten. Auch die Stadt Zella-Mehlis unterhält eine solche Schiedsstelle.

 

Aufgaben

  • Durchführung von Schlichtungsverfahren, also der gütlichen Beilegung von streitigen Rechtsangelegenheiten
  • Zuständig insbesondere in bestimmten bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und strafrechtlichen Verfahre, wie:
    • Ansprüche aus Rechtsgeschäften des täglichen Lebens
    • Schadensersatz aus solchen Rechtsgeschäften und aus deliktischen Handlungen
    • Schmerzensgeld
    • Herausgabe-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche
    • Unterhaltsansprüche, soweit diese nicht die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Kindern betreffen


Die Schiedsstelle nimmt die Aufgaben der Vergleichsbehörde nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Vorliegen sog. Privatklagedelikte wahr. Die Erhebung dieser Klage ist erst zulässig, nachdem von der Schiedsperson die Sühne erfolglos versucht worden ist. Dies betrifft insbesondere Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung Bedrohung und Sachbeschädigung.


Nicht zuständig ist die Schiedsstelle für

  • Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Testamentssachen, Nachlassangelegenheiten, registerrechtliche und grundbuchrechtliche Angelegenheiten, Wohnungseigentumssachen, soweit diese nicht Zahlungsansprüche betreffen)
  • Beurkundungs- und Beglaubigungsangelegenheiten

 

Schiedsperson

Die Aufgaben der Schiedsstelle nehmen die Schiedspersonen wahr. Die Schiedspersonen werden vom Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis auf fünf Jahre gewählt. Derzeit ist in Zella-Mehlis Herr Uwe Hirte Schiedsmann, stellvertretender Schiedsmann ist Herr Hans Aschenbach. Wenn Sie Kontakt zu unseren Schiedspersonen aufnehmen wollen, schreiben Sie bitte eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bitte fassen Sie Ihr Anliegen kurz zusammen und geben Sie an, auf welchem Weg (per Mail oder telefonisch) Sie kontaktiert werden möchten.

 

 

 

 

Stadt Zella-Mehlis
Herr Hirte

 
 

Rathausstraße 4
D-98544 Zella-Mehlis

 
 

Tel.:  + 49 (0) 3682 / 852 - 104
Fax:  + 49 (0) 3682 / 852 - 400
E-Mail

 
 
 
  Öffnungszeiten  
 

Montag nach Vereinbarung
Dienstag 10 - 12 u. 14 - 18 Uhr
Mittwoch 10 - 12 u. 14 - 16 Uhr
Donnerstag 10 - 12 u. 14 - 16 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

 
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