kontakt 26px  facebook 26px  youtube 26px  flickr1 26px  instagram26px

Hier Informiert Sie die Stadtverwaltung Zella-Mehlis über aktuelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.


Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.

Der Gesetzgeber hat mit diesen Paragraphen des Baugesetzbuches (BauGB) den Rahmen für die vorgeschriebenen Bürger- und Behördenbeteiligungen festgelegt.
Ort und Dauer der Auslegung bzw. Beteiligung werden entsprechend bekanntgegeben.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf während der Dienstzeit der Stadtverwaltung Zella-Mehlis vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Für die auf dieser Internetpräsenz bereitgestellten Daten wird keine Garantie auf Vollständigkeit und Lesbarkeit sowie keine Haftung für durch die Nutzung dieser Daten auftretende Schäden bei Dritten durch den Betreiber dieser Seite übernommen.
Sie dienen ausschließlich ergänzend zu der tatsächlich stattfindenden öffentlichen Auslegung, entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers, in der Stadt Zella-Mehlis.

Erneute öffentliche Auslegung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Hammerrödchen" nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

01. Entwurf KES
02. Begründung KES
03. Bekanntmachung KES

 

Zum Seitenanfang
WEBCAM
Terminvergabe

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.