Hier Informiert Sie die Stadtverwaltung Zella-Mehlis über aktuelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.
Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.
Der Gesetzgeber hat mit diesen Paragraphen des Baugesetzbuches (BauGB) den Rahmen für die vorgeschriebenen Bürger- und Behördenbeteiligungen festgelegt.
Ort und Dauer der Auslegung bzw. Beteiligung werden entsprechend bekanntgegeben.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf während der Dienstzeit der Stadtverwaltung Zella-Mehlis vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
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Sie dienen ausschließlich ergänzend zu der tatsächlich stattfindenden öffentlichen Auslegung, entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers, in der Stadt Zella-Mehlis.
Erneute öffentliche Auslegung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Hammerrödchen" nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
01. Entwurf KES
02. Begründung KES
03. Bekanntmachung KES