Aufgaben
Der Stadtrat beschließt über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Stadt, soweit er nicht die Beschlussfassung auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat oder der Bürgermeister zuständig ist.
Der Stadtrat behält sich die Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten vor, soweit es sich um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung im Sinne des § 29 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) handelt:
- Festsetzung von Gebühren und Tarifen
- Zustimmung zur Ernennung, Abordnung, Versetzung, Versetzung in Ruhestand, Entlassung von Beamten des gehobenen und höheren Dienstes
- Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Beschäftigten
- Entscheidung über den Erwerb, die Veräußerung und die Verpfändung von Vermögensständen (insbesondere Grundstücke)
- Beschlussfassung über die Bildung von und die Beteiligung an Zweckverbänden
Ratsinfo- und Sitzungen
Auf der Seite Ratsinfo- und Sitzungen können Sie sich...
- einen Überblick über die anstehenden Sitzungen des Stadtrats verschaffen
- sich über die Mandatsträger und deren Aufteilung in den Ausschüssen informieren