Der Bürgermeister
Aufgaben des Bürgermeisters
- ist der Dienstherr der Gemeindebediensteten
- ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
- ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates verantwortlich
- ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich
- Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben, d. h. die Vertretung der Stadt bei Veranstaltungen, Festivitäten, Festakten, Besuchen in Partnerstädten etc.