Hier finden Sie Informationen zur Eingliederung der Gemeinde Benshausen in die Stadt Zella-Mehlis.
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung oder das Bürger-Service-Büro.
Fragen und Antworten zur Eingemeindung
Stadt Zella-Mehlis
Rathausstraße 4
98544 Zella-Mehlis
Telefon: 03682 / 852-0
Fax: 03682 / 852-400
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Dienstag 10-12 und 14-18 Uhr
Mittwoch, Donnerstag 10-12 und 14-16 Uhr
Freitag 10-12 Uhr
Bürgerservicebüro OT Benshausen
Markt 7
98544 Zella-Mehlis
Telefon: 036843 72518-0
Fax: 036843 72518-22
Dienstag 10-12 und 14-18 Uhr
Donnerstag 10-12 und 14-16 Uhr
Die Vorwahl für Benshausen bleibt 036843.
Einige Straßen im ganzen Stadtgebiet müssen per Gesetz umbenannt werden, weil es keine Dopplungen geben darf. Alle Anschriften innerhalb der neuen Gemeindegrenzen „Zella-Mehlis“ müssen eindeutig sein, da sonst eine eindeutige geografische Zuordnung der Adresse nicht möglich ist. Das kann z. B. für Rettungseinsätze problematisch werden. Deshalb müssen Dopplungen beseitigt und einzelne Straßen umbenannt werden.
Die Änderung der Anschrift im Ausweis ist voraussichtlich ab 19. Februar sowohl im Bürgerservicebüro in Benshausen als auch in der Stadtverwaltung Zella-Mehlis möglich.
Stadt Zella-Mehlis
Rathausstraße 4
98544 Zella-Mehlis
Telefon: 03682 / 852-0
Fax: 03682 / 852-400
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Dienstag 10-12 und 14-18 Uhr
Mittwoch, Donnerstag 10-12 und 14-16 Uhr
Freitag 10-12 Uhr
Bürgerservicebüro Benshausen
Markt 7
98554 Zella-Mehlis
Telefon: 036843 72518-0
Fax: 036843 72518-22
Dienstag 10-12 und 14-18 Uhr
Donnerstag 10-12 und 14-16 Uhr
Durch die Eingemeindungen ist die Stadt Zella-Mehlis nun auch für Benshausen die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Durch die Eingemeindungen ist die Stadt Zella-Mehlis nun auch für Benshausen die zuständige Gewerbebehörde.
Zuständig für alle standesamtlichen Angelegenheiten ist seit 1. Januar 2019 das Standesamt Zella-Mehlis.
Die Geburtsurkunde erhalten Sie immer bei ihrem zuständigen Geburtsstandesamt. (z.B. Geburtsort Suhl > Standesamt Suhl).
Die Schiedsstelle hat die Aufgabe der vorgerichtlichen Streitschlichtung - z. B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die Stadt Zella-Mehlis unterstützt Vereine, die das kulturelle und sportliche Leben aktiv mitgestalten. In der Förderrichtlinie stehen die Voraussetzungen, unter denen Vereine finanziell gefördert werden.
Der Bürgermeister wird automatisch zum Ortsteilbürgermeister für die Dauer seiner verbleibenden Amtszeit.
Die Gemeinderäte werden automatisch Ortsteilräte.
Der Zella-Mehliser Stadtrat wird bis zur nächsten Kommunalwahl im Mai 2019 um fünf Gemeinderatsmitglieder aus Benshausen erweitert.
Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder Benshausen erfolgt zum Termin der Kommunalwahlen im Mai 2019.
Die Rechte des Ortsteilrates ergeben sich aus der Thüringer Kommunalordnung, § 45, sowie aus der Hauptsatzung der Stadt Zella-Mehlis, § 4.
Dem Ortsteilrat obliegt die Entscheidung über folgende Angelegenheiten des Ortsteils:
Verwendung der dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
Pflege und Durchführung von Veranstaltungen des Brauchtums, der Heimatspflege und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr
Benennung und Umbenennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken sowei der öffentlichen Einrichtungen. Besteht bei vorhandenen Doppelbenennungen Verwechslungsgefahr, entscheidet der Stadtrat
Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Beleuchtungsanlagen, der Parkanlagen und Grünflächen des Ortsteils
Teilnahme an Wettbewerben zur Dorfentwicklung und –verschönerung
beabsichtigte Veranstaltungen und Märkte im Ortsteil
Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu der Änderung der Einteilung der Stadt in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils sowie zu dem Erlass, der Änderung oder Aufhebung eines den Ortsteil betreffenden Bebauungsplans.
Das Ortsrecht wird schrittweise angepasst. Konkrete Hinweise finden Sie zu gegebener Zeit im Stadtanzeiger der Stadt Zella-Mehlis oder auf der Internetseite www.zella-mehlis.de