Umgebungslärm/Lärmkartierung
Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
Am 30. Juni 2005 trat das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Deutschland in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen die Anforderungen an die Qualität der Lärmminderungsplanung verbessert und vereinheitlicht werden. Danach sind in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen die Lärmbelastung sowie die Anzahl der Betroffenen rechnerisch zu ermitteln und in einer Lärmkartierung zu dokumentieren.
Die Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind turnusmäßig alle 5 Jahre fortzuschreiben. Grundlage für die Lärmkartierung ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit den §§ 47a ff. BImSchG. Bis zum 30.06.2017 wurden von der in Thüringen zuständigen Behörde, der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), die Lärmkarten erarbeitet, welche für die Öffentlichkeit auf der Internetpräsenz der TLUG unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht sind.