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Städtebauförderung



Was ist Städtebauförderung?

Die Städtebauförderung ist ein finanzielles Förderprogramm des Bundes und der Länder, dessen Hauptaugenmerk auf der Beseitigung von städtebaulichen Missständen und der Behebung von strukturellen und funktionalen Mängeln in der Stadt liegt.

Neben der kommunalen Unterstützung bei Sanierungsmaßnahmen an Straßen, Wegen, Plätzen und Gebäuden können aber auch vor allem private Bausanierungen über die Städtebauförderung bezuschusst werden.

 

Hier Video "Wie funktioniert Städtebauförderung" anschauen (einfach auf das Bild klicken)

 Video zur Städtebauförderung

 

Voraussetzung

Voraussetzung für diese Unterstützung durch den Bund und das Land Thüringen ist der Beschluss eines Entwicklungs- oder Sanierungsgebietes. In Zella-Mehlis erstreckt sich das Sanierungsgebiet vom Zellaer Markt bis zum Mehliser Markt.


pfeil3 Sanierungsgebiet und ausgewählte kommunale und private Sanierungsobjekte

 

Was wird gefördert

Es gibt mehrere Förderinstrumente, die entsprechend des Umfangs Ihrer Sanierungsmaßnahme zum Einsatz kommen können.
 

 Förderinstrument  Beispiele
  • Gesamtsanierung
    (Erneuerung Innen und Außen)

  • Teilsanierung
    (Erneuerung mehrerer äußerer Bauteile)

  • Sanierung kleinerer Maßnahmen
    (Erneuerung einzelner Bauteile)
  • Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Neugestaltung der Fassade
  • Erneuerung der Einfriedung (Zaun & Tor)
  • Neugestaltung des Hofbereichs
  • Erneuerung der Installationen im Gebäude (Elektro, Gas, Wasser, Abwasser),
    aber auch Fußböden, Innenputz und Türen, Sanitärausstattung
  • ... Und vieles mehr

 

Die unterschiedlichen Förderinstrumente gehen mit verschiedenen Zuschüssen einher: 

pfeil3Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen

 

Was wird nicht gefördert

  • Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden
  • Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder vereinbart wurden
  • reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“)
  • Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen, sog. Luxusmodernisierungen

 

Rechte & Pflichten

Rechte Pflichten
  • Kostenfreie Bauberatung durch die Stadtverwaltung und den Sanierungsberater
  • Besondere steuerliche Vergünstigungen für Sanierungsaufwendungen nach dem Einkommensteuergesetz
  • Anzeigepflicht für alle Baumaßnahmen an den äußeren Gebäudeteilen und Außenanlagen
  • Einholung der gebührenfreien „Sanierungsrechtlichen Genehmigung“ bei der Stadtverwaltung vor Beginn der Maßnahme
Herr Patrick Rusch
(FD Stadtentwicklung und Bau)
 
 

Rathausstraße 4
D-98544 Zella-Mehlis

 
 

Tel.: +49 (0) 3682 / 852 - 604
Fax: +49 (0) 3682
/ 852 - 400
E-Mail

 
 
 
  Öffnungszeiten  
 

Montag nach Vereinbarung
Dienstag 10 - 12 u. 14 - 18 Uhr
Mittwoch 10 - 12 u. 14 - 16 Uhr
Donnerstag 10 - 12 u. 14 - 16 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

 
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