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Sie möchten auf Ihrem Grundstück in Zella-Mehlis bauen? Oder beabsichtigen Sie Ihr Gebäude durch einen Anbau zu erweitern, die Nutzung des Gebäudes zu ändern oder wollen Sie eine Garage oder einen Carport errichten? Bei der Umsetzung Ihrer Pläne sind das Bauplanungsrecht, die Bauleitplanung und das Bauordnungsrecht zu beachten.

 

Das Bauplanungsrecht ("Städtebaurecht")

... regelt Standortfragen und damit die Frage „Wo darf gebaut werden?“. Ob ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, d. h. an dem von Ihnen gewünschten Standort errichtet werden darf, bestimmt sich aus den §§ 29 ff. Baugesetzbuch. Vorhaben, bei denen planungsrechtliche Vorschriften nach dem Baugesetzbuch zur Anwendung kommen, sind:

  • die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
  • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs
  • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten

Handelt es sich um solch ein Vorhaben, muss geprüft werden, in welchem planungsrechtlichen Bereich das Vorhaben verwirklicht werden soll. Ein Grundstück kann entweder im sog. Planungsbereich, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich liegen.

pfeil3 Wo kann ich bauen


Wir geben Ihnen gerne Auskünfte darüber, ob Ihr geplantes Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist!

 

 

Die Bauleitplanung

... bereitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuches vor und leitet es. Die Bauleitplanung wird durch die Planungsinstrumente pfeil3 Flächennutzungsplan und "pfeil3Bebauungsplan umgesetzt.

 

 

Das Bauordnungsrecht

... regelt sicherheitsrechtliche Anforderungen an ein Bauvorhaben, d. h. „Wie darf gebaut werden?“.

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie im Regelfall eine Baugenehmigung. Für einige Bauvorhaben ist jedoch eine Baugenehmigung nicht erforderlich (verfahrensfreie Bauvorhaben), manche können auch von der Genehmigung freigestellt werden. Das Genehmigungserfordernis richtet sich nach der Größe und Art des Bauvorhabens.

pfeil3 Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 60 Thüringer Bauordnung

Für den Vollzug der Thüringer Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Instandhaltung, Nutzung oder die Beseitigung von baulichen Anlagen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: (0 36 93) 485-0

 

 

 

  Herr Steffen Schönfeld
(Fachbereichsleiter Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Bau)
 
 

Rathausstraße 4
D-98544 Zella-Mehlis

 
 

Tel.: + 49 (0) 3682 / 852 - 600
Fax: + 49
(0) 3682 / 852 - 400
E-Mail

 
 
 
 
Öffnungszeiten
 
 

Montag nach Vereinbarung
Dienstag 10 - 12 u. 14 - 18 Uhr
Mittwoch 10 - 12 u. 14 - 16 Uhr
Donnerstag 10 - 12 u. 14 - 16 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

 
Herr Patrick Rusch
(FD Stadtentwicklung und Bau)
 
 

Rathausstraße 4
D-98544 Zella-Mehlis

 
 

Tel.: +49 (0) 3682 / 852 - 604
Fax: +49 (0) 3682
/ 852 - 400
E-Mail

 
 
 
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Mittwoch 10 - 12 u. 14 - 16 Uhr
Donnerstag 10 - 12 u. 14 - 16 Uhr
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