Sie möchten auf Ihrem Grundstück in Zella-Mehlis bauen? Oder beabsichtigen Sie Ihr Gebäude durch einen Anbau zu erweitern, die Nutzung des Gebäudes zu ändern oder wollen Sie eine Garage oder einen Carport errichten? Bei der Umsetzung Ihrer Pläne sind das Bauplanungsrecht, die Bauleitplanung und das Bauordnungsrecht zu beachten.
Das Bauplanungsrecht ("Städtebaurecht")
... regelt Standortfragen und damit die Frage „Wo darf gebaut werden?“. Ob ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, d. h. an dem von Ihnen gewünschten Standort errichtet werden darf, bestimmt sich aus den §§ 29 ff. Baugesetzbuch. Vorhaben, bei denen planungsrechtliche Vorschriften nach dem Baugesetzbuch zur Anwendung kommen, sind:
- die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
- Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs
- Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten
Handelt es sich um solch ein Vorhaben, muss geprüft werden, in welchem planungsrechtlichen Bereich das Vorhaben verwirklicht werden soll. Ein Grundstück kann entweder im sog. Planungsbereich, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich liegen. Wo kann ich bauen
Wir geben Ihnen gerne Auskünfte darüber, ob Ihr geplantes Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist!
Die Bauleitplanung
... bereitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuches vor und leitet es. Die Bauleitplanung wird durch die Planungsinstrumente Flächennutzungsplan und "
Bebauungsplan umgesetzt.
Das Bauordnungsrecht
... regelt sicherheitsrechtliche Anforderungen an ein Bauvorhaben, d. h. „Wie darf gebaut werden?“.
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie im Regelfall eine Baugenehmigung. Für einige Bauvorhaben ist jedoch eine Baugenehmigung nicht erforderlich (verfahrensfreie Bauvorhaben), manche können auch von der Genehmigung freigestellt werden. Das Genehmigungserfordernis richtet sich nach der Größe und Art des Bauvorhabens.
Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 60 Thüringer Bauordnung
Für den Vollzug der Thüringer Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Instandhaltung, Nutzung oder die Beseitigung von baulichen Anlagen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: (0 36 93) 485-0